1. 1.1. Die 1981 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 14. August 2019 aufgrund einer Myelopathie (Cauda-equina-Syndrom) bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration / Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Nach beruflichen und medizinischen Abklärungen sowie einer Abklärung betreffend die Leistungsfähigkeit im Haushalt sprach die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Verfügungen vom 26. November und 14. Dezember 2020 gestützt auf einen IV-Grad von 87 % mit Wirkung ab dem 1. Juni 2020 eine ganze Rente zu.