4.10. RAD-Arzt Dr. med. B._____ nahm in seiner Aktennotiz vom 25. März 2024 erneut Stellung zum medizinischen Sachverhalt und hielt fest, im Bericht von Dr. med. C._____ vom 19. Februar 2024 (VB 52 S. 23 f.) werde eine schwere, irreversible obstruktive Ventilationsstörung (FEV, 33 %) angegeben. Dies entspreche einer COPD III. In diesem COPD-Stadium sei die Funktion der Lunge bereits stark eingeschränkt. Die Symptome Husten und Auswurf seien verstärkt spürbar und die COPD-Patienten würden schon bei geringer Anstrengung in Atemnot kommen. Auf Grundlage dieser Annahme komme die Einschätzung des RAD einer Arbeitsfähigkeit von 80 % in angepasster Tätigkeit zustande.