als zu 100 % arbeitsunfähig erachte. Für eine angepasste leichte und sitzende Tätigkeit sei der Beschwerdeführer zu 50 % arbeitsfähig. Hinsichtlich der Leistungsfähigkeit in einer leidensangepassten Tätigkeit führte Dr. med. C._____ aus, dass betreffend die Schlafapnoe eine Behandlung mittels CPAP-Gerät im Zentrum für Schlafmedizin D._____ eingeleitet worden sei. Über den Therapieeffekt würden ihm keine Erkenntnisse vorliegen. Im Allgemeinen werde dadurch die Leistungsfähigkeit tagsüber gesteigert.