4.5. In der Aktennotiz vom 23. Mai 2023 nahm der RAD-Arzt Dr. med. B._____ erstmals Stellung zu den vorhandenen medizinischen Akten. Er führte aus, dass der Beschwerdeführer seit 40 Jahren an Asthma leide und sich für nicht arbeitsfähig betrachte; allerdings seien die medizinischen Unterlagen spärlich. Im Bericht des Hausarztes Dr. med. E._____ vom 4. April 2023 sei angegeben worden, dass dieser den Beschwerdeführer zuletzt im Jahr 2019 gesehen habe. Auch sei es dem Beschwerdeführer nicht bekannt gewesen, dass sein Lungenarzt Dr. med. F._____ im August 2022 verstorben sei. Es scheine also kein höherer Leidensdruck vorzuliegen.