4.4. Dr. med. F._____, Facharzt für Pneumologie und für Allgemeine Innere Medizin, reichte der Beschwerdegegnerin am 8. August 2022 die Krankengeschichte des Beschwerdeführers und Berichte betreffend verschiedene von ihm im Jahr 2019 veranlasste Untersuchungen ein (VB 18 S. 2). Aus der Krankengeschichte geht hervor, dass sich der Beschwerdeführer am 15. Januar 2019 wegen ausgeprägter Atemnotattacken erstmals (notfallmässig) in der Praxis vorstellte. Dr. med. F.__