Die Einschätzung des Lungenarztes Dr. med. C._____, dass der Beschwerdeführer für mittelschwere und schwere körperliche Arbeit nicht mehr belastbar sei, könne aus Sicht des RAD übernommen werden. Demnach könne festgehalten werden, dass in einer körperlich sehr leichten Tätigkeit eine Arbeitsfähigkeit von ca. 80 % bestehe. Die Einschränkung von 20 % ergebe sich aus der Notwendigkeit von Pausen zur Erholung der Lungenfunktion. Diese Beurteilung der Arbeitsfähigkeit gelte sicher ab Juli 2023 (Untersuchung bei Dr. med. C._____; VB 43 S. 2 f.). In seiner Aktennotiz vom 25. März 2024 hielt Dr. med. B._____ an dieser Arbeitsfähigkeitsbeurteilung fest (VB 53).