Die Belastbarkeit des Beschwerdeführers könnte lediglich mit einer markanten Gewichtsabnahme verbessert werden. Die nächtliche Langzeitpulsoxymetrie ergebe Hinweise auf ein obstruktives Schlafapnoesyndrom, weshalb der Beschwerdeführer zur weiteren schlafmedizinischen Abklärung im Zentrum für Schlafmedizin angemeldet worden sei. Aufgrund der lungenfunktionellen Untersuchung sei der Beschwerdeführer für mittelschwere und schwere körperliche Arbeit nicht belastbar. -4-