scheid entsprechend. 2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 23. Februar 2024 Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: " 1. Die angefochtene Verfügung vom 23.01.2024 sei vollumfänglich aufzuheben und dem Beschwerdeführer seien die gesetzlich geschuldeten Leistungen zuzusprechen. 2. Eventualiter sei die Sache zur ordnungsgemässen Abklärung des rechtserheblichen Sachverhalts und zur Neuverfügung an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen."