pathie und i.R. Rhabdomyolyse", "Vd. a. ethyltoxische Polyneuropathie, DD funiculäre Myelose" sowie ein "St. n. akutem Nierenversagen, im Rahmen Rhabdomyolyse und prärenaler Genese 02/2017" gestellt. Die EEG-Unter- suchung vom 2. Juli 2019 sei aufgrund vieler Artefakte eingeschränkt beurteilbar ("über T8 und T7"). Im Vergleich zur Voruntersuchung vom 23. Oktober 2018 habe sich keine wesentliche Befundveränderung gezeigt (VB 28 S. 2 ff.).