_ führte in seinem Bericht vom 27. September 2018 zusammengefasst aus, aufgrund der anamnestischen Angaben sei mit überwiegender Wahrscheinlichkeit von einem primären Suchtleiden auszugehen. Durch eine Drogenersatzbehandlung und einer Kokain- sowie Alkoholabstinenz sollte dem Beschwerdeführer, eine "rel. hohe" Arbeitsfähigkeit von 80 % unter angepassten Bedingungen (keine Tätigkeit "auf Höhen", auf Leitern, auf See und an Maschinen mit relativ hoher Verletzungsgefahr und ähnlichem sowie keine Tätigkeiten mit kognitiv sehr anspruchsvollen Arbeitsschritten bzw. -inhal- ten) zumutbar sein (VB 19 S. 3).