Versicherer die materiellen Wiedererwägungsgründe geprüft hat (Urteil des Bundesgerichts 8C_321/2012 vom 14. August 2012 E. 3.3). Falls der Versicherer, wie dies vorliegend der Fall ist, auf das Gesuch eintritt und die Wiedererwägungsvoraussetzungen prüft, aber verneint, handelt es sich um einen neuen Sachentscheid, der auf dem Rechtsmittelweg angefochten werden kann.