4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MWST) zu Lasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 27. Februar 2024 wurde dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und lic. iur. Michele Santucci, Rechtsanwalt, Wohlen, zu seinem unentgeltlichen Vertreter ernannt. 2.3. Mit Vernehmlassung vom 29. Februar 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: