1.4. Am 15. März 2023 stellte der Beschwerdeführer bei der Beschwerdegegnerin das Gesuch, die Verfügung vom 20. März 2020 sei wiedererwägungsweise aufzuheben und ihm gestützt auf das Leistungsbegehren vom 9. September 2019 rückwirkend für den Zeitraum vom 1. März 2020 bis 30. August 2022 eine ganze Rente zuzusprechen. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies die Beschwerdegegnerin das Wiedererwägungsgesuch mit Verfügung vom 17. Januar 2024 ab. 2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 22. Februar 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: