Unfallkausalität dieser entzündlichen Veränderungen (Tendinopathie) äusserte sich Dr. med. B._____ jedoch in der versicherungsmedizinischen Stellungnahme vom 3. November 2023 nicht. In ihrem Bericht vom 15. August 2023 hatte sie zwar sowohl den Operationsbericht der Klinik D._____ vom 29. Juni 2022, in welchem die besagten entzündlichen Veränderungen erstmals festgestellt wurden (VB 97), wie auch den Verlaufsbericht derselben Klinik vom 5. Juli 2023, in welchem "peronealtendinöse Restbeschwerden" erwähnt wurden (VB 136 und 136.1), zusammengefasst wiedergegeben (vgl. VB 150.4), war jedoch nicht weiter darauf eingegangen.