Diese entzündlichen Veränderungen (welche nach Ansicht von Dr. med. B._____ weder einer "Läsion" noch einer "Verletzung" entsprechen) sind gemäss den Behandlern (VB 145; 161) und Dr. med. C._____ (vgl. E. 3.2. und 3.4. hiervor) ursächlich für die über den Zeitpunkt der per 31. Dezember 2023 verfügten Leistungseinstellung hinaus (fort-)bestehenden linksseitigen Fussbeschwerden und Grund für die von ihnen weiterhin bestätigte (Teil-)Arbeitsunfähigkeit sowie den erneuten, offenbar am 6. Dezember 2023 durchgeführten operativen Eingriff (vgl. dazu den im Arztzeugnis der Klinik D._____ vom 6. Dezember 2023 erwähnten Spitalaufenthalt vom selben Tag in BB 4).