Vielmehr sind sich die Dres. med. B._____ und C._____ einig, dass beim Beschwerdeführer kein Split der Peroneus brevis-Sehnen stattgefunden hat und dass im Zeitpunkt der per Ende August 2023 verfügten Leistungseinstellung eine Entzündung bzw. Reizung der linken Peronealsehnen, eine sogenannte Peronealsehnen-Tendinopathie, vorlag, wie sie die Ärzte der Klinik D._____ im MRI vom 3. August 2023 festgestellt hatten (vgl. VB 145 S. 2; VB 176.2; BB 3 S. 2).