Es sei ihr darin "in den Mund gelegt" worden, sie vertrete die Ansicht, dass die vom Beschwerdeführer geäusserten Beschwerden von einem unfallkausalen Split der Peroneus brevis-Sehne herrührten, was unzutreffend sei. Tatsächlich habe sie lediglich ausgeführt, dass die behandelnden Ärzte die Beschwerden auf einen MR-tomografisch nachgewiesenen Split der Peroneus brevis-Sehne zurückgeführt hätten, -9-