3.4. Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens reichte der Beschwerdeführer eine vom 7. Dezember 2023 datierende neuerliche Stellungnahme von Dr. med. C._____ ein. Darin äusserte diese ihre Enttäuschung darüber, dass die Beschwerdegegnerin ihre Beurteilung im Einspracheentscheid fehlinterpretiert habe. Es sei ihr darin "in den Mund gelegt" worden, sie vertrete die Ansicht, dass die vom Beschwerdeführer geäusserten Beschwerden von einem unfallkausalen Split der Peroneus brevis-Sehne herrührten, was unzutreffend sei.