Inwieweit auf den neuen MRT-Befund vom August 2023 mit wiederum Darstellung einer kleinen Peroneus brevis-Sehnenläsion (Split) inframalleolär abgestellt werden könne, sei fraglich, sei eine solche doch bereits im ersten MRT dargestellt, intraoperativ aber nicht bestätigt worden. Es ergäben sich daher keine neuen medizinischen Gesichtspunkte, welche zu einer Reevaluation der versicherungsmedizinischen Beurteilung Anlass böten. Es werde an der Beurteilung vom 18. Juli 2023 (bzw. 15. August 2023; E. 3.1.1. hiervor) festgehalten (VB 176.1 f.).