Mit einer nochmaligen Revision der Peronealsehnen und Tubularisierung bestünden sehr gute Chancen, dass die beklagten Beschwerden massgebend beeinflusst werden könnten (VB 172.4 f.). Die aktuell weiterhin beklagten Beschwerden seien überwiegend wahrscheinlich auf das Ereignis vom 31. Dezember 2021 zurückzuführen. Es sei von weiteren medizinischen Behandlungen noch eine namhafte Besserung zu erwarten, namentlich von einer operativen Revision der Peronealsehnen mit Tubularisierung, auf welche beharrt werden müsse. Postoperativ sei noch mit einer etwa zweimonatigen Behandlungsbedürftigkeit sowie einer dreimonatigen (Teil-)Arbeitsunfähigkeit zu rechnen.