Es liege eine Reizung der Peroneus brevis-Sehne vor, die unter den bisherigen Therapiemassnahmen nicht konsequent habe beeinflusst werden können. Nach nun zwei Jahren biete sich, "und zwar aus unfallkausalen Gründen", die nochmalige Revision der Peronealsehnen links mit Tubularisierung an. Dann wären die operativen Massnahmen ausgeschöpft und allfällig fortbestehende Restbeschwerden im Rahmen eines Endzustandes zu akzeptieren. Der Endzustand sei daher nicht per 18. Juli 2023 erreicht gewesen. Mit einer nochmaligen Revision der Peronealsehnen und Tubularisierung bestünden sehr gute Chancen, dass die beklagten Beschwerden massgebend beeinflusst werden könnten (VB 172.4 f.).