Aus versicherungsmedizinischer Sicht seien die initialen Beschwerden am linken Rückfuss / Sprunggelenk als überwiegend wahrscheinlich "unfallkausalbedingt" zu klassifizieren. Diese Traumafolgen seien zwischenzeitlich abgeheilt. Eine Verletzung der Peronealsehnen (hier habe tomografisch im Frühjahr 2022 der Verdacht auf einen Split der Peroneus-brevis- Sehne bestanden) habe sich schlussendlich intraoperativ nicht bestätigt. Im Bereich der Sehnen seien intraoperativ keine traumatisch bedingten Läsionen beschrieben worden. In der Gesamtschau seien somit keine relevanten unfallfremden Vorzustände am linken Sprunggelenk aktenkundig.