Die Beschwerdegegnerin anerkannte ihre Leistungspflicht im Zusammenhang mit diesem Unfall und erbrachte Taggeld- und Heilbehandlungsleistungen. Nach diversen medizinischen Abklärungen und einer vertrauensärztlichen Untersuchung verfügte sie am 31. August 2023 die Einstellung der vorübergehenden Leistungen per 31. August 2023 und verneinte einen Anspruch des Beschwerdeführers auf eine Rente und auf eine Integritätsentschädigung. Die dagegen erhobene Einsprache wies die Beschwerdegegnerin nach Einholung einer Stellungnahme ihrer Vertrauensärztin mit Einspracheentscheid vom 15. November 2023 ab.