_, Fachpsychologin für Neuropsychologie, hielt in ihrem Bericht vom 7. April 2024 betreffend die neuropsychologische Untersuchung vom 2. April 2024 (Eingabe vom 6. Mai 2024) schliesslich nur fest, dass die von ihr festgestellte "leichte neuropsychologische Störung nach Frei et al. 2016" unter anderem vor dem Hintergrund einer leichten depressiven Verstimmung zu sehen sei. Anhaltspunkte dafür, dass der Beschwerdeführer an einer sich auf die Arbeitsfähigkeit auswirkenden psychischen Störung litte, gibt es in den Akten demnach keine, und eine durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie gestellte