Beilage 2 zur Eingabe vom 6. Mai 2024 S. 2] und 26. März 2024 [Beilage 2 zur Eingabe vom 6. Mai 2024 S. 7]) ergeben sich keine Hinweise darauf, dass der Beschwerdeführer in somatischer Hinsicht in seiner Leistungsfähigkeit zusätzlich eingeschränkt wäre. Damit bestehen diesbezüglich keine auch nur geringen Zweifel an der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers in einer angepassten Tätigkeit durch Dr. med. B._____. -6-