4. 4.1. Dr. med. B._____ hatte in seiner Aktennotiz vom 16. Oktober 2023 gestützt auf die zu diesem Zeitpunkt vorhandenen medizinischen Beurteilungen befunden, dass der Beschwerdeführer aufgrund der degenerativen Veränderungen im Bereich der Hals-, Brust- und Lendenwirbelsäule in der angestammten Tätigkeit zwar zu 100% arbeitsunfähig, in einer angepassten Tätigkeit indes uneingeschränkt arbeitsfähig sei (vgl. VB 40). In seiner Aktenbeurteilung vom 14. Dezember 2023 gelangte er dann unter Berücksichtigung sowohl der bereits vorliegenden als auch der zwischenzeitlich noch eingegangenen medizinischen Berichte (vgl. VB 49 S. 1 ff.