4.3. In seiner Stellungnahme vom 11. Januar 2023 gab der Beschwerdeführer an, die Arbeit sei zwar anstrengend gewesen, aber er habe nicht deswegen gekündigt. Er habe gewartet, bis er ein Jobangebot erhalten habe. Deswegen habe er gekündigt (VB 146). Im Beschwerdeverfahren macht der Beschwerdeführer nunmehr gesundheitliche Gründe für die Kündigung geltend, wonach er längere Zeit schwere Arbeiten immer wieder alleine habe verrichten müssen. Es sei ihm nicht zumutbar gewesen, sich dem Risiko von Bandscheibenvorfällen auszusetzen (Beschwerde S. 9).