Indem der Beschwerdeführer folglich seine Stelle bei der B._____ AG mit garantiertem 60%igen Pensum einzig aufgrund von mündlichen Versprechungen der C._____ AG kündigte und in der Folge einen von den mündlichen Zusicherungen der C._____ AG vom 5. September 2022 abweichenden Einsatzvertrag unterzeichnete, nahm er eine Lohneinbusse zumindest in Kauf. Der Beschwerdeführer ist somit seiner Schadenminderungspflicht (vgl. E. 2. hiervor) nicht nachgekommen.