Die Anstellung sei nicht 10 %, sondern 100 %. Dies stehe nur auf dem Vertrag so, was er dem Beschwerdeführer im persönlichen Gespräch erklärt habe, da es sich bei den Temporärbüros um "temporäre" Anstellungen handle und es vorkommen könne, dass es vielleicht mal einen Tag keine Arbeit gebe. Dabei handle es sich nur um eine Absicherung (VB 148). -5-