2. 2.1. Gegen den Einspracheentscheid vom 18. Januar 2024 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 19. Februar 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Es seien der Einspracheentscheid der Öffentlichen Arbeitslosenkasse vom 18. Januar 2024 betreffend Einstelltage ersatzlos aufzuheben; eventuell, bei Abweisung des Antrages Ziffer 1: 2. Es sei der Beschwerdeführer ab dem 15. Oktober 2022 für die Dauer von 3 Tagen in der Anspruchsberechtigung einzustellen; alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin;".