6.3.4. Dem Auszug aus dem individuellen Konto (BB 3) ist zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer im Jahr 2016 Fr. 65'643.00, im Jahr 2017 Fr. 65'100.00, im Jahr 2018 Fr. 69'751.00, im Jahr 2019 Fr. 64'242.00 und im Jahr 2020 Fr. 70'393.00 erzielte. Da die Einkommen auf zeitidentischer Basis zu ermitteln sind (vgl. E. 6.2. hiervor), ist der Durchschnitt der erzielten Einkommen unter Berücksichtigung der Nominallohnentwicklung (vgl. Tabelle T1.1.10 des Schweizerischen Lohnindex des BFS mit Basis 2010, Nominallohnindex, Männer, Abschnitt F ["Baugewerbe/Bau"]) im Zeitpunkt des Beginns eines potentiellen Rentenanspruchs im Jahr 2023 zu bestimmen.