6. 6.1. Der Beschwerdeführer bringt hinsichtlich der erwerblichen Auswirkungen des Gesundheitsschadens vor, der Einkommensvergleich sei nicht korrekt, da das Valideneinkommen zu tief festgesetzt worden sei. Er habe die letzte Arbeitsstelle seit dem Jahr 2014 innegehabt und dort stets einen Lohn erzielt, welcher wesentlich über dem von der Beschwerdegegnerin festgesetzten Valideneinkommen gelegen habe (Beschwerde S. 6).