Med. pract. B._____ führte aus, der Beschwerdeführer klage über moderate Ruhebeschwerden des rechten Sprunggelenkes und eine gewisse Beschwerdezunahme unter Belastung und Schwellungsneigung im genannten Bereich. Zudem fühle sich der Beschwerdeführer in seinen Alltagsaktivitäten noch leicht bis mässig eingeschränkt (VB 186 S. 5). Es zeige sich in der Untersuchung eine minimale Schwellung des rechten Sprunggelenks, aber kein Erguss. Aus unfallchirurgischer Sicht handle es sich um einen stabilen medizinischen Zustand. Von weiteren Behandlungen sei aktuell nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eine Verbesserung zu erwarten.