Mit Verfügung vom 6. Dezember 2022 verwies sie auf den Fallabschluss gemäss Schreiben vom 18. Oktober 2022, verneinte einen Anspruch auf eine Invalidenrente und sprach dem Beschwerdeführer eine Integritätsentschädigung von Fr. 22'230.00 gestützt auf eine Integritätseinbusse von 15 % zu. Die dagegen erhobene Einsprache wies die Beschwerdegegnerin mit Einspracheentscheid vom 17. Januar 2024 ab. 2. 2.1. Gegen den Einspracheentscheid vom 17. Januar 2024 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 19. Februar 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Es sei der Einspracheentscheid aufzuheben.