1. Der 1976 geborene Beschwerdeführer war als Bauarbeiter angestellt und in dieser Eigenschaft bei der Beschwerdegegnerin gegen die Folgen von Unfällen versichert. Am 18. Januar 2021 fiel dem Beschwerdeführer beim Deponieren von Material ein Palett auf den Fuss, wobei er sich eine Bi- malleolar-Luxationsfraktur am rechten Fuss zuzog. Die Beschwerdegegnerin anerkannte ihre Leistungspflicht für die Folgen dieses Ereignisses und erbrachte Heilbehandlungs- und Taggeldleistungen.