7.3.2. Der Rechtsvertreter des Beschwerdeführers reichte am 29. August 2024 eine Kostennote ein, die einen Zeitaufwand von 10.16 Stunden zu Fr. 300.00, Auslagen im Betrag von Fr. 40.70 und Mehrwertsteuer von Fr. 250.18, total somit Fr. 3'338.90, ausweist.