5.4. Zusammenfassend ergeben sich weder aus den Ausführungen des Beschwerdeführers noch den medizinischen Akten Hinweise, welche auch nur geringe Zweifel an der Schlüssigkeit und Vollständigkeit der Beurteilung von Dr. med. C._____ vom 22. Mai 2023 (vgl. E. 4.2. hiervor) erwecken - 10 -