_ auszugehen sei (vgl. E. 5.2.2. f. hiervor). Diesbezüglich ist jedoch festzuhalten, dass Dr. med. D._____ bereits in den vor dem Gutachten von Dr. med. B._____ vom 17. September 2020 erstellten und dem Gutachter vorgelegenen Berichten (VB 63 S. 6 ff.) ausgeführt hatte, die diagnostische Einschätzung sei nicht ganz klar. Die Symptomatik würde die Diagnose einer schwergradigen depressiven Episode zulassen. Insgesamt wäre aber die Diagnose einer PTED treffender (VB 19.3 S. 7; 22 S. 5).