5.3. Der RAD-Arzt Dr. med. C._____ nahm in Kenntnis der Vorakten, der dokumentierten Ergebnisse der durchgeführten Behandlung und unter Berücksichtigung der vom Beschwerdeführer geklagten Beschwerden am 22. Mai 2023 schlüssig begründet Stellung (vgl. E. 4.2. hiervor). In seinen Berichten vom 3. November 2022 und 11. Februar 2023 hielt der behandelnde Psychiater Dr. med. D._____ demgegenüber zwar fest, dass ab dem 31. Mai 2022 neu die Diagnose einer mittelgradigen depressiven Störung mit somatischem Syndrom (ICD-10 F32.11) zu stellen und damit von einer relevanten Veränderung seit dem Gutachten von Dr. med. B._____ auszugehen sei (vgl. E. 5.2.2. f. hiervor).