Zur Diagnosebegründung der depressiven Störung verweise er auf den Bericht vom 3. November 2022. Differentialdiagnostisch würde auch eine rezidivierende depressive Störung in Betracht kommen, wenn man die Symptomatik von 2018 als depressive Störung und nicht als PTED einordnen würde (VB 93 S. 4).