besten durch eine PTED abgebildet worden sei, differentialdiagnostisch sei eine depressive Störung erwogen worden (vgl. Bericht vom 12. Juni 2019; VB 93 S. 1). Schliesslich habe sich am 31. Mai 2022 das depressive Zustandsbild gezeigt, welches im Bericht zur Wiederanmeldung vom 3. November 2022 beschrieben worden sei (VB 93 S. 2). Beim Lesen der Verdingkinderakten im August 2021 sei es wieder zu Flashbackerleben gekommen. Zu diesem Zeitpunkt habe die Diagnose einer komplexen Posttraumatischen Belastungsstörung definitiv gestellt werden können (VB 93 S. 4). Zur Diagnosebegründung der depressiven Störung verweise er auf den Bericht vom 3. November 2022.