Formal hätte der Beschwerdeführer auch den Kriterien einer mittel- bis schwergradigen Depression entsprochen, die in Unkenntnis des Konzeptes der PTED üblicherweise "gestellt worden wäre". Dies sei nicht ausschliesslich von akademischem Interesse, die Behandlung der PTED benötige weitergehende Therapieelemente als eine Depressionsbehandlung, auch wenn es Überschneidungen gebe (vgl. BB 9 S. 1).