5.2. 5.2.1. In seinem Bericht vom 16. März 2022 führte Dr. med. D._____ aus, es sei erst durch die zwei gescheiterten Arbeitsversuche sowie das Verfahren im Zusammenhang mit der Erstanmeldung bei der Beschwerdegegnerin zur Retraumatisierung und zur Dekompensation der schweren Gewalterlebnisse in der Kindheit gekommen, die der Beschwerdeführer in Kindheitstagen habe erleiden müssen. Erst seit diesen triggernden Ereignissen aus dem Berufsleben wüssten sie, warum der Beschwerdeführer so leiden müsse. Damit lasse sich der Zeitpunkt der dauerhaften Arbeitsunfähigkeit auf Ende 2020 bzw. Beginn 2021 einkreisen (vgl. Beschwerdebeilage [BB] 9 S. 2).