Zudem versehen mit folgendem Verfahrensantrag: 3. Es sei dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtsprechung zu gewähren, von einer Kostenvorschusspflicht abzusehen und ihm in der Person des Unterzeichnenden ein unentgeltlicher Rechtsvertreter beizuordnen. 4. Es sei ein Gutachten bei einer unabhängigen Fachperson der Psychiatrie in Auftrag zu geben. -3-