1.2. Am 15. November 2022 meldete sich der Beschwerdeführer erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Leistungsbezug (berufliche Integration/Rente) an. Die Beschwerdegegnerin aktualisierte daraufhin die medizinischen und beruflichen Akten und nahm Rücksprache mit dem RAD. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies sie das Rentenbegehren des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 16. Januar 2024 ab. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 16. Januar 2024 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 20. Februar 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: