Krafteinwirkung wie etwa bei einem Radverlust bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h auf einer Autobahn, in dessen Folge das Fahrzeug die Normalspur und den Pannenstreifen überquerte, mit der Böschung kollidierte, sich dabei überschlug (wobei der Beifahrer aus dem Dachfenster auf die Böschung geschleudert wurde), anschliessend auf die Überholspur zurückgeschleudert wurde und schliesslich auf den Rädern stehend zum Stillstand kam (Urteil des Bundesgerichts 8C_799/2008 vom 11. Februar 2009 E. 3.2), bei einer Kollision zwischen dem Auto der versicherten Person und einem Lastwagen in einem Autobahntunnel, in deren Folge dieses mehr-