reits am Boden liegenden Telefonmast zum Stillstand kam (Urteil des Bundesgerichts 8C_996/2010 vom 14. März 2011 E. 7.1 und E. 7.3), sowie einen Unfall, bei dem sich ein Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von rund 90 km/h auf der Autobahn über die Mittelleitplanke hinweg überschlug und mit Totalschaden auf der Gegenfahrbahn auf dem Dach zu liegen kam, wobei die versicherte Person aus dem Fahrzeug geschleudert wurde (Urteil des Bundesgerichts U 492/06 vom 16. Mai 2007 E. 4.2), als eigentlich mittelschwere Ereignisse qualifiziert. Ein mittelschwerer Unfall im Grenzbereich zu den schweren Ereignissen wurde erst bei deutlich höherer