demgegenüber von einem schweren Unfall aus (Beschwerde, S. 9). Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat beispielsweise einen Unfall, bei welchem ein Fahrzeug bei einer Kollision auf der rechten Seite auf Höhe der Hinterachse von der Front eines anderen Fahrzeugs gerammt wurde, sich anschliessend um die eigene Achse drehte und dann in einen Wegweiser prallte (Urteil des Bundesgerichts 8C_611/2016 vom 16. Dezember 2016 E. 3.2), einen Selbstunfall mit rund 115 km/h, wobei das Fahrzeug vom Normalstreifen abkam, den Überholstreifen überquerte und auf den linksseitig verlaufenden Grünstreifen geriet, bei der anschliessenden Lenkkor-