nicht bewusstlos und konnte selbst aus dem Auto aussteigen sowie einer Drittperson assistieren (vgl. vorne E. 3.1.). Von den erstbehandelnden Ärzten wurde direkt nach dem Unfall ein Glasgow-Coma-Score von 15 festgestellt und eine Schädelkontusion (vgl. den Bericht des Kantonsspitals C._____ vom 29. Juni 2022 in VB 105, S. 2 f., inkl. des Dokumentationsbogens für Erstkonsultation nach kranio-zervikalem Beschleunigungstrauma gleichen Datums in VB 20, S. 2 ff.) respektive am 30. Juni 2022 eine Commotio cerebri (vgl. den Bericht gleichen Datums des Kantonsspitals C._____ in VB 102, S. 2 f.) diagnostiziert. Damit übereinstimmend ging med.