Die später diagnostizierten Fussbeschwerden stünden nicht in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Unfall vom 29. Juni 2022 (VB 116). Das Vorliegen einer Fraktur des Metacarpalköpfchens rechts sowie einer Partialruptur des radialen Seitenbands sah Dr. med. D._____ als fraglich an und entsprechende Verletzungen wurden im Rahmen einer Zweitbeurteilung vom 23. Mai 2023 durch Dr. med. G._____, Facharzt für Radiologie, ausgeschlossen (VB 117, S. 2 f.). Dr. med. E._____ hielt in seinen beiden Beurteilungen vom 27. Juni und vom 8. September 2023 zudem fest, eine Schädelpathologie sei bildgebend ausgeschlossen worden.